Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien waren Gegenstand einer sog. kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD vom 16.03.2018. Eine entsprechende Antwort der Bundesregierung auf die insgesamt 48 Fragen folgte am 14.05.2018.

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Das umfassende und erweiterte EU-Armenien- Partnerschaftsabkommen vom 24. November 2017 unterscheidet sich von der Fassung vom November 2013 und ist daher kein Assoziierungsabkommen. Allerdings beinhaltet das Abkommen eine erweiterte politische Zusammenarbeit in diversen Bereichen wie z.B. Außen- und Sicherheitspolitik, Migration, Wirtschaft, sowie Verkehr, Energiesektor und Nukleare Sicherheit, Umwelt, Klimaschutz, Industrie- und Unternehmenspolitik, Corporate Governance, Bank-,…

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