(31. Oktober 2013) Das Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zwischen Europäischen Union und der Republik Armenien wurde am 31. Oktober 2013 unterzeichnet.  Das Abkommen regelt das Rückübernahmeverfahren eigener Staatsangehöriger, die die geltenden Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Mitgliedstaats oder die Anwesenheit oder den Aufenthalt nicht oder nicht…

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